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Deutscher Volkshochschul-Verband

Antragstellung für talentCAMPus-Projekte

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung von talentCAMPus-Projekten.

Um einen talentCAMPus vor Ort durchführen zu können, muss immer rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind lokale Akteure (insbesondere Volkshochschulen, aber auch Vereine, Kultureinrichtungen, Bildungsträger etc.), die mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis für Bildung eingehen. Es können keine Ausgaben erstattet werden, die vor Erteilung der Förderzusage verursacht wurden. Weitere Erläuterungen zum Antragsverfahren mit Hinweisen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderbekanntmachung und in der Handreichung zur neuen Datenbank im Materialkasten unter "Grundlegende Informationen".

Die Antragstellung für einen talentCAMPus erfolgt immer über das Online-Verwaltungssystem des „Kultur macht stark“-Programms, genannt Kumasta. Alle Antragsteller müssen sich zunächst im Antragssystem registrieren.

Antragssystem Kumasta III (2023-2027)

Zum Antragssystem

Antragsfristen

Sämtliche Mittel für Projekte im Jahr 2024 sind bereits verplant.
Für 2024 nehmen wir keine Anträge mehr an.

Wir laden herzlich ein, Anträge für eine Umsetzung im Jahr 2025 bereits frühzeitig zu stellen. Schon zur ersten Frist können Anträge für alle Umsetzungszeiträume eingereicht werden. Alle Anträge, die zur Frist vorliegen, werden nach den Kriterien der Förderrichtlinie bewertet, d.h. nach Ablauf einer Frist erhalten alle bis dahin vorliegende Anträge eine Rückmeldung. Sofern nach einer Frist keine Mittel mehr für 2025 vorhanden sind, werden die späteren Fristen widerrufen.

1. Frist:           1.9.2024 (Umsetzung zwischen 1.1. und 31.12.2025)

2. Frist:           1.12.2024 (Umsetzung zwischen 1.3. und 31.12.2025)

                    Voraussetzung: ausreichende Restmittel

3. Frist:           1.2.2025 (Umsetzung zwischen 1.6. und 31.12.2025)

                    Voraussetzung: ausreichende Restmittel

4. Frist:           1.4.2025 (Umsetzung zwischen 1.9. und 31.12.2025)

                    Voraussetzung: ausreichende Restmittel

Konkret bedeutet das:

  • Wenn Sie einen Antrag für die Umsetzung in den Osterferien 2025 am 1. September 2024 oder früher einreichen, können Sie frühestens ab dem 2. September mit einer Rückmeldung von uns rechnen.
  • Wenn Sie einen Antrag nach dem 1. September einreichen, können Sie frühestens ab dem 2. Dezember 2025 mit einer Rückmeldung von uns rechnen.
  • Wenn Sie einen Antrag für die Umsetzung in den Osterferien am 2. Dezember oder später einreichen, müssen wir ihn ablehnen, da er nach der Frist eingereicht wurde.
  • Anträge für die Herbstferien 2025 werden bereits ab der ersten Frist angenommen und geprüft.

Bitte beachten Sie, dass die Vertragsunterlagen frühestens im Januar 2025 erstellt werden.

Flex-Projekte

Flex-Projekte, die außerhalb der Ferien stattfinden, können ausschließlich im Sinne eines Brückenangebotes in Kombination mit Ferienprojekten beantragt werden (Sammelantrag). Die Flex-Projekte sollen den zeitlichen Umfang eines klassischen, einwöchigen Projektes nicht überschreiten. Die Antragsfrist richtet sich nach dem Ferienblock, der dem Flex-Projekt vorangestellt ist.

Materialien (2023-2027)

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • DVV
  • BMBF