Seit langem bemängeln Volkshochschulen die Unterfinanzierung des Deutschtests für Zuwanderer (DTZ). Im Dezember 2022 wurde schließlich in einem Trägerrundschreiben des BAMF bekanntgegeben, dass der Kostenerstattungssatz von 87,84 auf 117,11 (je TN) angehoben wurde. Dadurch hat sich die Situation der Träger deutlich verbessert, auch wenn die vom DVV im Rahmen einer Musterkalkulation berechneten und im Rahmen der Lobbyarbeit geforderten 140 EUR nicht umgesetzt wurden.
Der Verband hat sich im vergangenen Jahr sowohl gegenüber Politik und Verwaltung intensiv für eine Schließung der Finanzierungslücken stark gemacht und gefordert, die hohen Aufwände bei der Prüfungsdurchführung im Gesamtprogramm Sprache realistisch zu kalkulieren und anfallenden Kosten für Personal, Räume und Testdurchführung entsprechend auszugleichen.
Zeitgleich zur Kalkulation des DTZ wurden die Kostenerstattungssätze für den im Sommer eingeführten Deutschtest für den Beruf (DTB) überprüft. Sie wurden unter Berücksichtigung des Zeitaufwands und der Personalkosten neu kalkuliert und für die Tests DTB A2, B1, B2 und C1 um jeweils etwa 30 Euro erhöht. Volkshochschulen mit einer Zulassung für Berufssprachkurse werden durch die neuen Erstattungssätzen deutlich entlastet. Die Erhöhung der Kostenerstattungssätze trat am 1. Januar 2023 in Kraft.