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Deutscher Volkshochschul-Verband

Ländergesetze regeln Bildungsauftrag der Volkshochschulen

Lebenslanges Lernen und die Erwachsenenbildung sind ein Staatsziel mit Verfassungsrang

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert. Zuletzt bearbeitet: 30.09.2024

Im deutschen Föderalismus zählt die Bildungspolitik zu den Kernaufgaben der Länder. Dementsprechend finden sich auch die nationalen Regelungen zur Erwachsenenbildung in den einzelnen Landesgesetzen. Das lebenslange Lernen und die Erwachsenenbildung wird in vielen Landesverfassungen als Staatsziel mit Verfassungsrang angesehen. Die Erwachsenenbildung wird in den Erwachsenen- und Weiterbildungsgesetzen der Länder definiert und regelmäßig als Pflichtaufgabe der Kommunen festgelegt.

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