Volkshochschulen und die anderen Träger der öffentlich verantworteten Weiterbildung vor Ort verfolgen mit Sorge die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 geplanten Neuregelungen in § 4 Nr. 21a UStG.
Mit dem Wegfall des bisherigen § 4 Nr. 22a UStG drohen auf breiter Linie neue steuerliche Belastungen für Bürgerinnen und Bürger. Denn mit der Neufassung verbindet sich eine Einschränkung der Steuerbefreiung von Angeboten der Weiterbildung. Eine höhere Besteuerung des Kursangebots hätte unmittelbare Folgen für die Weiterbildungspraxis überall im Land: Volkshochschulen und die anderen Träger wären gezwungen, die Preise für ihre Angebote anzuheben.
Ihre Bedenken gegen die steuerliche Neuregelung sowie ihre Forderungen an die Bundesregierung haben die Träger der öffentlich geförderten Weiterbildung in einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengefasst. Unterzeichnet wurde das Papier vom Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. (DVV), ARBEIT UND LEBEN (DGB/vhs) e.V., der Deutschen Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V. (DEAE), der Katholischen Erwachsenenbildung Deutschland - Bundesarbeitsgemeinschaft e.V. (KEB Deutschland), dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB) und dem Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum e.V.