Bonn. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) begrüßt, dass am Mittwoch gleich zweifach die Forderung nach einer verbindlichen Umsatzsteuerbefreiung der vhs-Weiterbildung laut geworden ist. Sowohl das Präsidium des Deutschen Städtetages als auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen haben entsprechende Beschlüsse gefasst. „Die Volkshochschulen sind froh, dass sowohl der Spitzenverband der Städte in Deutschland als auch die Landesregierung NRW eine gesetzliche Klarstellung verlangen, wie sie die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat“, sagt die DVV-Präsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer. Der DVV-Vorsitzende Martin Rabanus bekräftigt: „Angesichts steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, den Menschen einen niedrigschwelligen und kostengünstigen Zugang zu Weiterbildungsangeboten zu erhalten und sie von einer zusätzlichen Steuererhöhung zu verschonen.“
Die Volkshochschulen teilen die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass der Gesetzgeber gefordert ist, das deutsche Umsatzsteuergesetz an den europäischen Rechtsrahmen anzugleichen und so für Rechtssicherheit zu sorgen. „Als größtes Netzwerk der gemeinwohlorientierten Weiterbildung sind die Volkshochschulen ein integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems“, so die DVV-Verbandsspitze. Die Bundesregierung müsse verdeutlichen, dass die EU-rechtliche Umsatzsteuerbefreiung des „Schul- und Hochschulunterrichts“ auch den Unterricht an Volkshochschulen einschließe.
Auch die einstimmige Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen begrüßt der DVV ausdrücklich. In seinem Beschluss auf Antrag der Regierungskoalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen verweist der NRW-Landtag darauf, dass die Weiterbildung ein gleichberechtigter Teil des Bildungswesens sei und kündigt an, sich auch auf Bundesebene für eine europarechtskonforme Regelung zur dauerhaften Umsatzsteuerbefreiung von Volkshochschulen und anderen gemeinwohlorientierten Trägern einsetzen zu wollen.
„Volkshochschulen eröffnen Menschen ein Leben lang die Chance auf Bildung, damit sie ihre Potenziale entfalten, ihr Urteilsvermögen stärken und Herausforderungen besser meistern können“, so die DVV-Präsidentin Kramp-Karrenbauer. Martin Rabanus ergänzt: „Eine Umsatzbesteuerung würde das Kursangebot verteuern, die Folge wäre eine sinkende Beteiligung am lebenslangen Lernen. Was wir stattdessen brauchen, ist eine Politik in Bund und Ländern, die die Weiterbildung fördert: Für mehr Chancengerechtigkeit, Integration und Teilhabe.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, sagt: „Volkshochschulen sind ein elementarer Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft in unseren Städten. Sie sind ein Garant dafür, dass lebenslanges Lernen in einer sich schnell verändernden Welt möglich wird. Ihr Bildungsangebot darf nicht durch eine Umsatzsteuerpflicht gefährdet werden.“
Weitere Informationen
- Beschluss des Städtetags: Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsangebote der Volkshochschulen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beschluss des Landtags NRW: Teilhabe durch Weiterbildung sichern – Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen auch zukünftig gewährleisten (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zur Pressemitteilung des Landesverbandes der Volkshochschulen in NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Themenseite: Weiterbildung muss umsatzsteuerfrei bleiben
- Weitere Pressemitteilungen des DVV