Lockerungen in den Bundesländern
In der Zeit seit der schrittweisen Wiederöffnung von Kulturbetrieben, Sportvereinen, Gastronomie und anderen öffentlichen Stellen sind auch die Bildungseinrichtungen nun größtenteils für den Publikumsverkehr geöffnet. Auch Veranstaltungen dürfen mit einer vorgegebenen Teilnehmendenzahl durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Volkshochschulen in Deutschland, wenn auch die Bedingungen und Voraussetzungen in allen Bundesländern unterschiedlich sind.
Welche Schutzmaßnahmen in Ihrer Volkshochschule berücksichtigt werden müssen und wie viele Teilnehmende zu den Veranstaltungen kommen können, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem Landesverband oder bei den entsprechenden Stellen Ihres Bundeslandes.
Grundsätzlich gilt in allen Bundesländern weiterhin die Abstandsregelung und die Maskenpflicht.
Wiederaufnahme des Kursbetriebes
Der DVV hat allen Landesverbänden ein Rahmenkonzept mit Regelungen für die Wiederaufnahme des Präsenzkursbetriebs zur Verfügung gestellt. Wegen länderspezifischer Abweichungen wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband.
Ebenfalls keine bundesweit einheitlichen Regelungen gibt es bis dato für die sogenannten Hygienepläne für die Volkshochschulen. In den Bundesländern gelten unterschiedliche Vorschriften, die bei der Wiederaufnahme von vhs-Kursen berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich betrifft dies den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie die Masken-Pflicht während der Präsenzkurse. Bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Vorgaben in Ihrem Bundesland.