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Deutscher Volkshochschul-Verband

Antragstellung für talentCAMPus-Projekte

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung von talentCAMPus-Projekten.

Um einen talentCAMPus vor Ort durchführen zu können, muss immer rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind lokale Akteure (insbesondere Volkshochschulen, aber auch Vereine, Kultureinrichtungen, Bildungsträger etc.), die mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis für Bildung eingehen. Es können keine Ausgaben erstattet werden, die vor Erteilung der Förderzusage verursacht wurden. Weitere Erläuterungen zum Antragsverfahren mit Hinweisen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderbekanntmachung und in der Handreichung zur neuen Datenbank im Materialkasten unter "Grundlegende Informationen".

Die Antragstellung für einen talentCAMPus erfolgt immer über das Online-Verwaltungssystem des „Kultur macht stark“-Programms, genannt Kumasta. Alle Antragsteller müssen sich zunächst im Antragssystem registrieren.

Antragssystem Kumasta III (2023-2027)

Zum Antragssystem

Antragsfristen

Mit Ablauf der letzten Antragsfrist am 1. Dezember sind mehr Mittel angefragt worden, als uns für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Anträge für das Jahr 2025 können wir nun nicht mehr annehmen. 

Die Bewilligung und die Erstellung der Vertragsunterlagen erfolgt erst ab Januar 2025. Die Bewilligung für Projekte in den Herbstferien 2025 können wir erst aussprechen, wenn wir selbst unsere Weiterbewilligung des BMBF erhalten haben. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr der Fall sein.

Materialien (2023-2027)

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • DVV
  • BMBF