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Deutscher Volkshochschul-Verband

Antragstellung für talentCAMPus-Projekte

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Antragstellung, Durchführung und Abrechnung von talentCAMPus-Projekten.

Um einen talentCAMPus vor Ort durchführen zu können, muss immer rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Antragsberechtigt sind lokale Akteure (insbesondere Volkshochschulen, aber auch Vereine, Kultureinrichtungen, Bildungsträger etc.), die mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis für Bildung eingehen. Es können keine Ausgaben erstattet werden, die vor Erteilung der Förderzusage verursacht wurden. Weitere Erläuterungen zum Antragsverfahren mit Hinweisen zu erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderbekanntmachung und in der Handreichung zur neuen Datenbank im Materialkasten unter "Grundlegende Informationen".

Die Antragstellung für einen talentCAMPus erfolgt immer über das Online-Verwaltungssystem des „Kultur macht stark“-Programms, genannt Kumasta. Alle Antragsteller müssen sich zunächst im Antragssystem registrieren.

Antragssystem Kumasta III (2023-2027)

Zum Antragssystem

Antragsfristen

Wir laden herzlich ein, Anträge für eine Umsetzung im Jahr 2025 bis einschließlich 2. Dezember 2024 (erster Werktag nach dem 1.12.2024) zu stellen. Alle Anträge, die zur Frist vorliegen, werden nach den Kriterien der Förderrichtlinie bewertet, d.h. nach Ablauf einer Frist erhalten alle bis dahin vorliegende Anträge eine Rückmeldung. Sofern nach einer Frist keine Mittel mehr für 2025 vorhanden sind, werden die späteren Fristen widerrufen.

2. Frist:           1.12.2024 (Umsetzung zwischen 1.3. und 31.12.2025)            

3. Frist:           1.2.2025 (Umsetzung zwischen 1.6. und 31.12.2025)

                    Voraussetzung: ausreichende Restmittel

4. Frist:           1.4.2025 (Umsetzung zwischen 1.9. und 31.12.2025)

                    Voraussetzung: ausreichende Restmittel

Konkret bedeutet das:

Wenn Sie einen Antrag für die Umsetzung in den Oster-, Pfingst- oder Sommerferien 2025 am 2. Dezember 2024 oder früher einreichen, können Sie frühestens ab dem 2. Dezember mit einer Rückmeldung von uns rechnen. 
Wenn Sie einen Antrag für die Umsetzung in den Osterferien am 3. Dezember oder später einreichen, müssen wir ihn ablehnen, da er nach der Frist eingereicht wurde.
Wenn Sie einen Antrag für die Umsetzung in den Pfingst- oder Sommerferien 2025 am 3. Dezember oder später einreichen, kann es sein, dass die Mittel aufgebraucht sind. In diesem Fall muss die 3. und 4. Frist widerrufen werden.
 

Die Bewilligung und die Erstellung der Vertragsunterlagen erfolgt erst ab Januar 2025. Die Bewilligung für Projekte in den Herbstferien 2025 können wir erst aussprechen, wenn wir selbst unsere Weiterbewilligung des BMBF erhalten haben. Aktuell kennen wir den Zeitplan dazu noch nicht, hoffen aber in den nächsten Monaten die notwendige Klarheit zu erhalten.

Flex-Projekte

Flex-Projekte, die außerhalb der Ferien stattfinden, können ausschließlich im Sinne eines Brückenangebotes in Kombination mit Ferienprojekten beantragt werden (Sammelantrag). Die Flex-Projekte sollen den zeitlichen Umfang eines klassischen, einwöchigen Projektes nicht überschreiten. Die Antragsfrist richtet sich nach dem Ferienblock, der dem Flex-Projekt vorangestellt ist.

Materialien (2023-2027)

Weitere Informationen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • DVV
  • BMBF