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Deutscher Volkshochschul-Verband

Kinder- und Jugendschutz im talentCAMPus

Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen hat im talentCAMPus eine zentrale Bedeutung. Auf dieser Seite erfahren antragstellende Einrichtungen und ihre Bündnispartner, mit welchen Maßnahmen sie dazu beitragen können, dass junge Menschen im talentCAMPus besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.

Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis gibt Auskunft u.a. darüber, ob über eine Person Verurteilungen in Bezug auf Kindesmissbrauch im Bundeszentralregister eingetragen sind. Durch die Einsichtnahme soll der Schutz vor sexualisierter Gewalt der am Projekt teilnehmenden jungen Menschen verbessert werden. Wir verpflichten deswegen ab sofort antragstellende Einrichtungen und ihre Bündnispartner, die erweiterten Führungszeugnisse aller Personen einzusehen, die in der Projektumsetzung in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sein werden. Diese Einsichtnahme wird in einem Formblatt dokumentiert (siehe Materialkasten). Das Formblatt muss bei den Projektunterlagen aufbewahrt werden. Die Führungszeugnisse selbst dürfen nicht archiviert werden, da sie sensible persönliche Daten enthalten.

Beantragung

Mitarbeiter*innen im talentCAMPus (also bspw. Honorarkräfte, Ehrenamtliche, Sprachmittler*innen, Peer-Teamer*innen und festangestelltes Personal) können das erweiterte Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz beantragen, wenn ihr Personalausweis für diese Funktion freigeschaltet ist. Alternativ kann die Beantragung persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Hierfür ist ein Formular notwendig, für das der DVV ein Muster zur Verfügung stellt (siehe Materialkasten). Zudem ist die Erstattung der Gebühr in Höhe von 13,00 Euro im talentCAMPus förderfähig. Die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses darf zum Zeitpunkt der Projektumsetzung nicht länger als zwei Jahre her sein.

Ausnahmen

In bestimmten Ausnahmefällen ist die (rechtzeitige) Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis nicht möglich. Diese Ausnahmen betreffen Personen aus dem außereuropäischen Ausland, die sich erst seit kurzem in Deutschland befinden, sowie Personen, die aufgrund von kurzfristigen Ausfällen spontan einspringen. In diesen Fällen muss das Bündnis sorgfältig abwägen, ob und unter welchen Umständen die Person trotzdem im Projekt eingesetzt werden kann.

Selbstverpflichtungserklärung

Über Verfahren, die ohne Verurteilung abgeschlossen wurden, sowie über laufende Verfahren gibt das erweiterte Führungszeugnis keine Auskunft. Zudem beträgt die Löschfrist für Eintragungen je nach Straftat fünf bzw. zehn Jahre, sodass länger zurückliegende Verurteilungen ebenfalls nicht mehr durch die Einsichtnahme erkennbar sind.

Zusätzlich zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis werden die Bündnisse für Bildung deshalb dazu angehalten, die im talentCAMPus arbeitenden Personen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Mit der Unterschrift versichern sie, dass sie keine den Kinderschutz betreffenden Straftaten begangen haben und keine entsprechenden Gerichtsverfahren gegen sie stattgefunden haben bzw. zurzeit stattfinden. Die unterschreibenden Personen verpflichten sich außerdem, dem Bündnis Auskunft zu geben, falls ein einschlägiges Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird. Eine Vorlage finden Sie im Materialkasten.

Verhaltenskodex

Durch das Aufstellen eines Verhaltenskodex verständigen sich die Bündnispartner auf eine gemeinsame kinderschutzaffine Haltung und machen konkrete Vorgaben zum Umgang mit den jungen Menschen im Projekt. Die im talentCAMPus tätigen Personen verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, alle in ihren Möglichkeiten liegenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu ergreifen. Auf diese Weise erhalten Honorarkräfte und Ehrenamtliche die Gelegenheit, sich mit den Schutzmaßnahmen des Bündnisses auseinanderzusetzen, dieses mit der persönlichen Haltung abzugleichen sowie Sicherheit für das eigene Handeln zu erlangen. Der Verhaltens-

kodex kann aus dem möglicherweise schon bestehenden Schutzkonzept eines Bündnispartners hervorgehen und sollte möglichst konkret sein. Folgende Fragen, die nicht als abgeschlossene Liste zu betrachten sind, sollten im Verhaltenskodex aufgegriffen werden:

  • Wie sollen die Teilnehmer*innen angesprochen werden? Wie soll mit Kose- oder Spitznamen umgegangen werden?
  • Mit welchen Begrüßungs- und Verabschiedungsritualen fühlen sich alle Beteiligten wohl?
  • Wie kann vermieden werden, dass Kinder und Jugendliche sich durch Kommentare oder Blicke bewertet oder abgewertet fühlen?
  • Wie wird sensibel mit Körpergrenzen umgegangen, beispielsweise wenn beim Tanzen oder im Zirkustraining Haltungskorrekturen stattfinden oder im Falle einer Verletzung Trost gespendet oder erste Hilfe geleistet werden muss?
  • Welche Regelungen gibt es, was das Fotografieren von Kindern und Jugendlichen sowie die Veröffentlichung von im Projekt entstandenem Content im Internet angeht?
  • Was gibt es zu beachten, wenn Teilnehmer*innen zur Toilette gehen?
  • Wie wird sichergestellt, dass die Teilnehmer*innen wissen, an wen sie sich bei Grenzverletzungen zu wenden haben?

Die Sicherheit der jungen Menschen hat Vorrang vor persönlichen Befindlichkeiten Einzelner. Verweigert eine Person die Beantragung und Einsichtnahme in ihr erweitertes Führungszeugnis oder möchte die Selbstverpflichtungserklärung nicht unterschreiben, darf sie nicht im Projekt eingebunden werden. Wurde in einem Bündnis ein Verhaltenskodex erarbeitet, muss auch dieser von Projektmitarbeiter*innen unterschrieben werden.

Kommunikations- und Notfallplan

Die Bündnisse für Bildung sind dazu angehalten, einen Kommunikations- und Notfallplan zu erarbeiten, der im (Verdachts-)Fall klare Handlungsanweisungen vorgibt. Er muss allen im talentCAMPus aktiven Honorarkräften, Ehrenamtlichen usw. bekannt sein und es muss daraus hervorgehen, wer wann über einen Fall informiert werden muss und wie diese Gespräche dokumentiert werden sollen. Zudem muss der Notfallplan unterschiedliche Vorgehensweisen ermöglichen, je nachdem, welche Rolle oder Funktion die unter dem Verdacht der Grenzüberschreitung stehende Person innehat. Priorität hat immer, das betroffene Kind sofort vor andauerndem/wiederkehrenden grenzüberschreitendem Verhalten zu schützen. Geeignete Vorlagen für mögliche Ausarbeitungen von Kommunikations- und Notfallplänen finden sich im Materialkasten.

Weitere Hinweise

Ein umfassendes Schutzkonzept zu erstellen, ist ein komplexer, arbeitsaufwendiger und mitunter belastender Prozess, der niemals abgeschlossen ist. Die oben genannten Maßnahmen sind jedoch wichtige erste Schritte, um die Sicherheit der jungen Teilnehmer*innen zu verbessern. Wir möchten Sie deshalb ermutigen, sich im Bündnis mit dem Thema Schutz vor sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen. Im talentCAMPus ist dies im Rahmen von Transfer- und Vernetzungsaktivitäten förderfähig. In einem sechsstündigen Workshop ermittelt eine Person mit Expertise im Bereich Schutzkonzepte den Status Quo der Bündnispartner, schließt die wichtigsten Wissenslücken und unterstützt das Bündnis dabei, die Basis für ein gemeinsames Schutzkonzept zu erstellen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem „Konzept für Transfer- und Vernetzungsaktivitäten im talentCAMPus“.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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