Der Deutsche Volkshochschul-Verband begrüßt grundsätzlich die heutige Verabschiedung des Aus- und Weiterbildungsförderungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Mit dem Gesetz und den darin vorgesehenen Instrumenten des Qualifizierungsgeldes und der Ausbildungsgarantie wird ein wichtiger Schritt zu einer zukunftsfähigen Weiterbildung gelegt. Gleichzeitig bedauert der Verband es, dass mit dem neuen Gesetz das Vorhaben einer Bildungs(teil)zeit nach österreichischem Vorbild noch nicht umgesetzt wird. Hier besteht aus Sicht des Verbandes noch Nachbesserungsbedarf.
Die Einführung einer Bildungs(teil)zeit ist unverzichtbar, um dem Anspruch gerecht zu werden, eine kompetenzorientierte und präventiv ausgerichtete Weiterbildung zur Bewältigung unserer gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen und zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.
Der DVV steht deshalb zum angekündigten Vorhaben der Bundesregierung, die Einführung einer Bildungs(teil)zeit in einem nächsten Schritt umzusetzen, als zentraler Akteur der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung aktiv im Austausch mit dem zuständigen Ministerium.
Gesetzesbegründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und WeiterbildungsförderungZur Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen soll das Verständnis von Weiterbildung als präventive Investition zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit insgesamt stärker verbreitet werden. Es gilt, die Fachkräftebasis und damit die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft zu sichern. Ziel ist es, durch den Strukturwandel bedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, dringend benötigte Fachkräfte auszubilden, Fachkräfte in den Unternehmen zu halten und dort für neue Aufgaben und Tätigkeitsfelder weiterzuqualifizieren.