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Deutscher Volkshochschul-Verband

Weiterbildung aktuell | Ausgabe 06 / 2024

Der bildungspolitische Newsletter des Deutschen Volkshochschul-Verbandes

Liebe Leser*innen,

vor zwei Jahren fällte das Bundessozialgericht ein Urteil über den Status einer freiberuflich tätigen Klavierlehrerin an einer Musikschule. Die Klavierlehrerin, so das Gericht in diesem sogenannten „Herrenberg-Urteil“, sei in Wirklichkeit abhängig beschäftigt, unter anderem wegen ihres festen Stundenplans und didaktischer Rahmenvorgaben. Die Auslegung des „Herrenberg-Urteils“ durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat nun schwerwiegende Folgen auch für die Volkshochschulen: Statusfeststellungsverfahren der DRV bei Kursleiter*innen an vhs führen immer häufiger dazu, dass Freiberufliche an Volkshochschulen ebenfalls als abhängig Beschäftigte eingestuft werden. Diese Prüfpraxis der DRV verkennt die besondere Situation der Volkshochschulen mit ihren zahlreichen nebenberuflich tätigen Lehrkräften, die über ihre hauptberufliche Tätigkeit sozial abgesichert sind. Volkshochschulen sind auch deshalb mitten in der Gesellschaft, weil freiberufliche Dozent*innen ihre eigenen Ideen und Fähigkeiten einbringen. Nur so können Flexibilität und Vielfalt des vhs-Programms gewährleistet werden. Setzt die DRV ihre Statusfeststellungsverfahren unverändert fort, so wird das Berufsbild der freiberuflichen Lehrkraft in der Weiterbildung faktisch abgeschafft. Die Volkshochschulen müssten mit erheblich höheren finanziellen Belastungen rechnen, die zu drastischen Konsequenzen führen. Der DVV fordert: Um die Institution Volkshochschule zu sichern, muss die Freiberuflichkeit erhalten bleiben!

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Ihre

Julia von Westerholt

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