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Deutscher Volkshochschul-Verband

05.06.2024

Umsatzsteuerbefreiung von vhs-Bildungsangeboten

Gespräche zum Jahressteuergesetz 2024

Alois Rainer, MdB (Vorsitzender des Finanzausschusses des Bundestags) und DVV-Direktorin Julia v. Westerholt

Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) hat Anfang Mai eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht. In dieser setzt sich der DVV dafür ein, die eigenständige Anwendbarkeit des unveränderten § 4 Nr. 22a UStG (zentrale Befreiungsvorschrift für Volkshochschulen) durch eine ergänzende Erläuterung in der Gesetzesbegründung zur Änderung des § 4 Nr. 21a UStG abzusichern.

Am 5. Juni 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen. Bis zu diesem Punkt konnte der DVV erfolgreich eine Erwähnung des § 4 Nr. 22a UStG in der Gesetzesbegründung verankern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Absicherung der zentralen Befreiungsvorschrift für die Volkshochschulen und bildet eine solide Grundlage für die weitere Interessenvertretung. Diese wird nun in enger Abstimmung mit den politischen Partnern vorangetrieben.

Zur Vorbereitung der parlamentarischen Debatte hat der DVV Gespräche mit verschiedenen zuständigen Politikern geführt, darunter Alois Rainer, der Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestags, sowie den Berichterstattern für Umsatzsteuer der SPD- und Grünen-Bundestagsfraktion, Tim Klüssendorf und Bruno Hönel. Alle Gesprächspartner haben ihre Unterstützung zugesagt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Büro Alois Rainer MdB