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Deutscher Volkshochschul-Verband

20.12.2024

Selbständigkeit von Lehrkräften an vhs: Übergangsregelung soll Rechtsfrieden schaffen

DVV fordert Zustimmung des Bundestages für einen Gesetzentwurf noch vor der Wahl

Tausende Kursleiter*innen von Volkshochschulen gehen in diesem Jahr unruhig in die Weihnachtspause: Werden sie 2025 weiter Honorarverträge als selbständige Dozent*innen an der vhs erhalten? Auch die Volkshochschulleiter*innen sind in großer Sorge. Die meisten wissen nicht, ob im nächsten Jahr noch ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen werden, um die im Programm ihrer vhs stehenden Kurse durchzuführen. Der Grund für die Unsicherheit auf allen Seiten ist, dass in Prüfverfahren der Deutschen Rentenversicherung der Selbstständigenstatus von Lehrkräften in Frage gestellt wird. 

Eine im SGB IV zu verankernde Übergangsregelung PDF-Datei 193,89 kB, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entworfen hat, könnte die Lage für Kursleiter*innen und Volkshochschulen vorläufig entspannen. Eckpunkte einer solchen Regelung waren Anfang Dezember in den vom BMAS eingesetzten Arbeitsgruppen mit Verbänden und Sozialpartnern diskutiert worden und auf breite Zustimmung gestoßen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf beschlossen. Aktuell gibt es vorsichtige Anzeichen dafür, dass die Opposition im Bundestag die anvisierte Übergangsregelung mittragen könnte.  Damit würden zumindest vorläufige Handlungssicherheit für die Volkshochschulen beim Einsatz selbständiger Lehrkräfte und für ihre Kursleiter*innen klare Perspektiven geschaffen. 

Julia von Westerholt, Direktorin des Deutschen Volkshochschul-Verbands (DVV) appelliert an die Abgeordneten, sich dieses wichtigen Vorhabens ungeachtet ihrer Fraktionsinteressen noch vor der Bundestagswahl anzunehmen: „Die Angebote der rund 850 Volkshochschulen basieren auf sicheren Vertragsverhältnissen mit Lehrkräften. Tausende Bildungsangebote, vom Integrationskurs über die Einführung in KI-Technologien bis zur Demokratiebildung, hängen davon ab.“ 

Der Deutsche Volkshochschul-Verband hatte in diesem Jahr gemeinsam mit den Verbänden anderer betroffener Organisationen bereits ein zeitweiliges Moratorium bei den Prüfverfahren erreicht. Ziel des Verbands ist es, die selbständige Tätigkeit von Kursleiter*innen an Volkshochschulen auf gesetzlichem Wege langfristig zu sichern.  „Wir benötigen einen Übergangszeitraum, um Rechtssicherheit zu schaffen“, betont Julia von Westerholt. „Vorschläge für praktikable Dauerlösungen haben wir dem BMAS im laufenden Dialogprozess unterbreitet“.

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