Der Deutsche Bundestag hat am 30. Januar eine Übergangsregelung für die Tätigkeit selbständiger Lehrkräfte vorgeschlagen. Diese Regelung, die eine fingierte sozialversicherungsrechtliche Selbstständigkeit bei Einverständnis der Beteiligten vorsieht, soll bis zum 31.12.2026 gelten. Am 14. Februar soll sie vom Bundesrat beschlossen werden.
DVV-Verbandsdirektorin Julia von Westerholt begrüßt die Übergangsregelung in der gegenwärtigen Lage grundsätzlich. Klar sei allerdings auch, dass der Zeitraum bis Ende 2026 konsequent und konstruktiv genutzt werden müsse, um tatsächliche Rechtssicherheit für Bildungsträger und Lehrkräfte zu schaffen. Der Dialogprozess über weitergehende Regelungen soll nach der Bundestagswahl mit der neuen Hausleitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fortgeführt werden, so die Zusicherung des BMAS anlässlich des 3. Fachgesprächs am 22. Januar 2025. Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) werde weiter intensiv verhandeln, damit die Selbständigkeit von Lehrkräften an Volkshochschulen erhalten bleibt, betont Julia von Westerholt. Die vorgeschlagene Regelung dürfe keine dauerhafte Feststellung abhängiger Beschäftigung von Lehrkräften zur Folge haben. „Wir müssen gemeinsam mit Gesetzgebern und Verwaltung an bürokratiearmen, pragmatischen und an der Praxis orientierten Lösungen arbeiten, die gleichzeitig die soziale Absicherung der Lehrkräfte sicherstellen. Die Verbände haben im Rahmen des bisherigen Dialogprozesses deutlich gemacht, dass sie dazu bereit sind.“