Am 18.10.2024 lud der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) zu einem Parlamentarischen Frühstück in das Dachgartenrestaurant des Deutschen Bundestags nach Berlin. Im Fokus der Veranstaltung stand das Thema: „Die Freiberuflichkeit an Volkshochschulen muss erhalten bleiben! Auf dem Weg zu einer rechtssicheren und zukunftsfähigen Freiberuflichkeit in der Weiterbildung“.
Seit über 100 Jahren sind die Volkshochschulen Garanten für hochwertige Bildungsangebote in der gemeinwohlorientierten Erwachsenen- und Weiterbildung in Deutschland. Sie sind Begegnungsorte für alle Teil der Bevölkerung und Orte des voneinander und miteinander Lernens. Teil der Idee Volkshochschule ist, dass Menschen ihr Wissen und ihre besonderen Qualifikationen an andere weitergeben: Sie bieten freiberuflich Kurse an vhs an. Aktuelle Gerichtsurteile – insbesondere das sogenannte „Herrenberg-Urteil“ zu Musikschulen – und eine veränderte Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung stellen dieses Prinzip jedoch zunehmend in Frage und bedeuten große Herausforderungen für die Weiterbildungslandschaft.
Nach der Begrüßung und einer Einführung durch den DVV-Vorsitzenden Martin Rabanus folgte ein inhaltlicher Impuls von Prof. Dr. Christian Rolfs, der das Thema „Selbstständige Lehrtätigkeit und Sozialversicherung – Lösungsansätze für Gesetzgebung und Verwaltung“ beleuchtete. Prof. Dr. Christian Rolfs leitet das Institut Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln.
Im Anschluss diskutierten rund 45 Teilnehmende – darunter Abgeordnete verschiedener Bundestagsfraktionen, Vertreter*innen von Bundesministerien, der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie weiterer Verbände und aus der vhs-Familie – darüber, wie diesen Herausforderungen begegnet werden kann.