Seit ein Urteil des Bundesozialgerichts, das sog. Herrenberg-Urteil, zur Verschärfung in den Prüfverfahren der Deutschen Rentenversicherung ("Statusfeststellungsverfahren") geführt hat, fürchten viele Weiterbildungsträger, Honorarlehrkräfte nicht mehr rechtsicher beschäftigen zu können. Um die Angebotsvielfalt in der Erwachsenen- und Weiterbildung zu sichern, fordert der Rat der Weiterbildung (KAW) in einem Papier nun den Gesetzgeber zum Gegensteuern auf. Notwendig seien „angepasste finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen“, um Weiterbildungsbedarfe und gesellschaftliche Bildungsaufträge auch zukünftig im notwendigen Umfang abdecken zu können.
Forderungspapier des Rates der Weiterbildung (KAW)Die Weiterbildung als vierte Säule des deutschen Bildungssystems benötigt in Bezug auf die in ihr tätigen Lehrkräfte dringend Rechtssicherheit sowie angepasste finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen.
Hinter dem Rat der Weiterbildung (KAW) steht ein breites Bündnis aus Organisationen der Weiterbildung, Interessensverbänden der Lehrkräfte und den Gewerkschaften GEW und DGB. Sie alle ziehen mit dem Forderungspapier an einem Strang, um im Sinne aller Beteiligten Rechtssicherheit für die Beschäftigung von Freiberuflichen zu schaffen.
Hierfür formuliert der Rat der Weiterbildung in seinem Papier konkrete Maßnahmen und Vorschläge und bietet sich als Gesprächspartner für einen offenen Dialog zur Weiterentwicklung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für freie Lehrkräfte an.
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Über den Rat der Weiterbildung
Der Rat der Weiterbildung – KAW versteht sich als Plattform für Akteure der allgemeinen, politischen, beruflichen und wissenschaftlichen Weiterbildung in Deutschland. Er nimmt – unabhängig und überparteilich – Aufgaben der Politikberatung wahr und ist Ansprechpartner und Impulsgeber für die Weiterbildung.
Weitere Informationen: www.rat-der-weiterbildung.de (Öffnet in einem neuen Tab)