Seit langem ringt der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) in der Frage der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsangeboten um eine Klärung im Sinne der Volkshochschulen. Nach einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs geriet die für Volkshochschulen zentrale Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unter Druck. Obwohl die Befreiungsvorschrift weiterhin in Kraft ist, führen die gegebenen gesetzlichen Auslegungsspielraum seitdem zu einem wachsenden Flickenteppich von Regelungen, Absprachen und Vorgehensweisen. Auf die negativen Auswirkungen unterschiedlicher Auslegungen weist der DVV seit Monaten hin, nun verdichten sich erstmals die politischen Signale, dass die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2024 eine untergesetzliche Regelung zur Konkretisierung der Rechtslage auf den Weg bringen wird.
Der DVV setzt sich nach Kräften dafür ein, dass eine solche Regelung einerseits Klarheit vermittelt und gleichzeitig Handlungsspielraum vor Ort gewährleistet. Hierfür hat der DVV dem Bundesfinanzministerium (BMF) angeboten, die Beratungen der Bund-Länder AG Umsatzsteuer fachlich zu begleiten. Vorschläge der Länderebene (KMK) befinden sich Abstimmung. Im verbandlichen Zusammenwirken setzt die Bundesgeschäftsstelle auf das Engagement der vhs-Landesverbände in der Sensibilisierung der Finanzressorts der Länder, deren für die Umsatzsteuerfrage zuständigen Akteure in der Bund-Länder AG mitwirken. Darüber hinaus findet der DVV mit seinen Forderungen unverändert breite zivilgesellschaftliche Unterstützung.
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